Ablauf & Kosten

Ablauf

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch. Dabei geht es ums gegenseitige Kennenlernen. Wenn Sie ein gutes Bauchgefühl bei mir haben und ich denke, dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen mit meiner Arbeitsweise helfen kann, dann besprechen wir das weitere Vorgehen. Teilweise benötigt es zu dieser Entscheidung mehr als eine Sitzung. Abhängig von Ihrem Versicherungsstatus und einer möglichen Kostenübernahme ergibt sich eventuell eine Pause von einigen Wochen bis zum Beginn der Therapie.

Eine Therapie findet in der Regel mit wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten statt, wobei je nach Bedarf auch längere Sitzungen und größere Abstände möglich sind. Bei einer Beratung oder Selbsterfahrung können wir Frequenz und Länge der Sitzungen gerne individuell besprechen.

Die Sitzungen finden in aller Regel vor Ort in meiner Praxis statt. In Absprache können einzelne Sitzungen online erfolgen. Dafür brauchen Sie kein spezielles Programm.

Die Anzahl der Sitzungen richten wir nach Ihrem Bedarf. Manchmal reichen wenige Sitzungen bereits aus, manchmal ist eine Langzeittherapie mit bis zu 80 Sitzungen nötig.

Bei Bedarf können in einzelnen Sitzungen auch wichtige Bezugspersonen (z.B. Partner*in, Eltern) hinzugezogen werden, wenn Sie dies wünschen und es aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist.

Kosten für Psychotherapie

Abhängig von Ihrem Versicherungsstatus ist eine Übernahme der Kosten möglich. Ich unterstütze Sie selbstverständlich gerne bei einer Beantragung der Kostenerstattung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit einer Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Kostenübernahme ist nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Krankenkassen sind demnach dazu verpflichtet, bei vorliegender Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung die Kosten für diese in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn zeitnah kein Therapieplatz bei einem*er Vertragspsychotherapeuten*in (mit Kassensitz) verfügbar ist. Eine Wartezeit für einen Therapieplatz (nicht Erstgespräch) von mehr als 3 Monaten (bzw. 6 oder 9 Monaten je nach Krankenkasse) gilt als zu lang, sodass ein Kostenerstattungsverfahren möglich wird.

Je besser Sie die Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie die fehlende Verfügbarkeit eines zeitnahen Therapieplatzes bei Vertragspsychotherapeut*innen nachweisen können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine Kostenübernahme einer Psychotherapie bei mir durch Ihre Krankenkasse. In der Regel sind daher leider mehrere Schritte durch Sie nötig. Diesen Ablauf habe ich für Sie verschriftlicht (s. unten). Sollten Sie im Verlauf dieser Schritte einen Therapieplatz finden, nehmen Sie ihn bitte an. Ein Kostenerstattungsverfahren ist dann nicht möglich. Bitte protokollieren Sie alle Telefonate und Kontakte im Rahmen dieser Schritte. Als Hilfestellung habe ich dafür ein Dokument erstellt (s. unten). Dies ist direkt zur Antragstellung nutzbar, sodass ich die Nutzung empfehle.

Nach diesen Schritten melden Sie sich gerne bei mir. Wir vereinbaren dann einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Sollten Sie vorab Fragen zum Vorgehen haben, können Sie sich gerne bei mir melden. Die weiteren Schritte und Bearbeitung der Antragsunterlagen erledigen wir dann zusammen.

Dokumente zum Download:
Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens: Link
Protokolle von Telefonaten/ Kontakten: Link
Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht durch einen Arzt: Link

Private Krankenversicherung (PKV)

In der PKV richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuell geschlossenen Versicherungsvertrag. Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungsumfang ist die Erstattungssumme bzw. Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr begrenzt.

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, welcher Leistungsumfang in Ihrem Vertrag enthalten ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen für die Erstattung.
– Werden psychotherapeutische Leistungen übernommen und wenn ja, welche (probatorische Sitzungen, Anamneseerhebung, Bericht an den Gutachter, Therapiesitzungen)?
– Werden Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten anerkannt?
– In welcher Höhe werden Leistungen erstattet? Wird der übliche Steigerungssatz 2,3‑fach erstattet, erfolgt eine 100%‑ige Kostenübernahme, wie viele Sitzungen werden erstattet (insgesamt und pro Jahr)?
– Müssen die Leistungen vorher beantragt werden und wenn ja, wie (formlos, spezielles Formular, Bericht an einen Gutachter)?
– Ist eine Bezuschussung über die Beihilfe möglich?

Klären Sie bitte insbesondere, ob bereits für die erste Sitzung ein Antrag zur Kostenübernahme nötig ist. Nötige Unterlagen bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit.

Beihilfestellen

Für verbeamtete Personen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Die entsprechenden Formulare zur Kostenübernahme fordern Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle an. Die ersten 5 Sitzungen sind ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich.

Heilfürsorge

Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr bekommen die Kosten von der Heilfürsorge erstattet. Sie benötigen eine Überweisung vom polizeiärztlichen Dienst bzw. Truppenarzt. Bundeswehrangehörige bringen bitte zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ (San/Bw/0218) mit.

Selbstzahler*in

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Dies kann manchmal wünschenswert sein, wenn Sie nicht wollen, dass eine Diagnose offiziell wird (bspw. bei geplanter Verbeamtung oder späterem Abschluss von verschiedenen Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung).
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/ GOÄ, regelhafter Steigerungssatz 2,3) und betragen bei einer 50-minütigen Sitzung 100,56 €. Eventuelle zusätzliche Kosten würden wir selbstverständlich im Vorhinein besprechen (bspw. Erhebung der Biografie am Anfang, Bescheinigungen, Sitzung am Samstag/ nach 19 Uhr). Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung per EC-Karte. Im Verlauf ist nach Absprache eine Zahlung per Sammelrechnung möglich.

Kosten für Beratung/ Selbsterfahrung

Eine Kostenübernahme durch Versicherungen ist in der Regel nicht möglich. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/ GOÄ, regelhafter Steigerungssatz 2,3) und betragen für eine 50-minütige Sitzung 100,56 €. Eventuelle zusätzliche Kosten würden wir selbstverständlich im Vorhinein besprechen (bspw. Bescheinigungen, Sitzung am Samstag/ nach 19 Uhr). Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sitzung per EC-Karte. Im Verlauf ist nach Absprache eine Zahlung per Sammelrechnung möglich.